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Seit langen Jahren bereits stehen strukturelle Veränderungen des Amtsnotariats im Mittelpunkt von justizinternen Reformüberlegungen. Hierbei war die Stärkung des beamteten Notariats (des Amtsnotariats), das neben seinen Beurkundungsaufgaben auch Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Grundbuchamt ist, das wesentliche Ziel. Die Übertragung der Vormundschaftssachen im württembergischen Landesteil von den Amtsnotariaten auf die Amtsgerichte ist in diesem Sinne bereits in die Wege geleitet.
Die jetzt von der Landesregierung initiierte Verwaltungsreform geht darüber indessen weit hinaus, denn das Land beabsichtigt nunmehr, die Grundbuchämter wie im übrigen Bundesgebiet in die Amtsgerichte einzugliedern und das beamtete Notariat in ein freiberufliches Notariat zu überführen; dies bedeutet die Abschaffung der Amtsnotariate, wodurch dem Land vorübergehend Einnahmen verloren gehen.
Der Württembergische Notarverein als Berufsverband der Amtsnotare, der freiberuflichen Notare im Hauptberuf und der Anwärter auf das Notaramt des württembergischen Landesteils steht damit vor einer großen Herausforderung, geht es doch möglicherweise um die Existenz dieses Berufsstandes.
Der Vorsitzende Notar Walter Strobel weist darauf hin, dass sich die Notare einer Mitgestaltung keinesfalls verschließen werden, sondern aktiv an einer nicht leicht zu bewältigenden Übergangslösung beteiligen werden. Strobel sieht heute die gute Chance, gemeinsam mit dem Justizministerium eine für das Notariatswesen zukunftsfähige Lösung zu finden.
Der Württembergische Notarverein wird sein besonderes Augenmerk darauf richten, dass das Angebot an ausreichenden und qualifizierten Notardienstleistungen für die Wirtschaft unseres Landes und für unsere Bevölkerung weiterhin umfassend und in der gewohnten überdurchschnittlichen Qualität zur Verfügung stehen wird, ungeachtet aller etwaiger struktureller Veränderungen.
Unabdingbar für das Gelingen des Reformvorhabens ist es aber auch, die Akzeptanz der Angehörigen der Amtsnotariate zu finden. Der Notarverein ist sich dabei seiner besonderen Verpflichtung gegenüber seinen Mitgliedern bewusst. Er sieht vor allem das Land als Dienstherr in besonderer Weise in der Pflicht, denjenigen Angehörigen der Amtsnotariate, die den Weg in das freiberufliche Notariat nicht mehr mitgehen können, Alternativangebote zu unterbreiten.
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