Zur Startseite
|
Zurück zu Württ. Notarverein
|
Nächste Meldung
Pressemitteilung der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg vom 30.04.2003:
Justizreform Baden-Württemberg
I. Ziele der Justizreform
- Beschränkung der Aufgabenwahrnehmung der Justiz auf zwingend in hoheitlicher staatlicher Trägerschaft zu leistende Kernaufgaben.
- Überall dort, wo dies in der Justiz möglich, sinnvoll und sachgerecht. ist,
sollen Aufgaben privatisiert werden. Damit kann der Stellenhaushalt des Landes
dauerhaft um bis zu 2.100 Stellen entlastet werden.
- Erhalt der Bürgernähe und Straffung der Justizorganisation durch eine
Verringerung der Zahl von Behörden und eine Konzentration von Aufgaben, ohne
die Präsenz in der Fläche aufzugeben.
II. Ausgangsbedingungen
- Die Justiz des Landes verfügt mit 1,8 Stellen pro 1.000 Einwohner im Bundesvergleich mit Abstand über die niedrigste Personalquote.
- Von 1997 bis 2002 wurden bereits 600 Stellen abgebaut. Das konnte einmalig nur im Rahmen einer Ausstattungsoffensive mit modernster Kommunikationstechnologie gelingen. Weitergehende Personaleinsparungen im Kernbereich der Justiz sind nicht möglich.
III. Privatisierung von Aufgaben
- Übergang zum freien Notariat im ganzen Land
- Überführung des Amtsnotariats in, ein freies Notariat nach
bayerisch/pfälzischem Muster.
- Dauerhafte Entlastung des Stellenhaushalts des Landes in einer
Größenordnung von etwa 1.000 Stellen.
- Derzeit noch hohe Gebühreneinnahmen aus der Tätigkeit der Amtsnotare werden infolge der EU-Rechtssprechung weiter zurückgehen.
- Übertragung der Handels- und Genossenschaftsregister in die Industrie- und Handelskammern
- Nach Schaffung einer sich abzeichnenden bundesgesetzlichen Öffnungsklausel kann das Land die Registerführung von den Amtsgerichten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen.
- Der Stellenhaushalt des Landes kann dauerhaft um 160 Stellen entlastet
werden.
- Das Land spart Investitionskosten in Höhe von ca. 4 Mio. Euro für die Einführung
des elektronischen Handelsregisters.
- Privatisierung der Bewährungshilfe
- Privatisierung der Bewährungshilfe unter Einbeziehung der Gerichtshilfe und
des sozialen Dienstes im Justizvollzug.
- Der Stellenhaushalt des Landes kann dauerhaft um 435 Stellen entlastet
werden, Die Arbeit der privaten Träger muss dann vom Land finanziert werden.
- Privatisierung des Gerichtsvollzieherdienstes
- Ziel ist ein privatrechtlich strukturiertes Gerichtsvollzieherwesen. Das
setzt die abschließende Klärung verfassungsrechtlicher Fragen voraus. Die
Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
- Dauerhaft kann der Stellenhaushalt des Landes um 537 Stellen entlastet werden. Auf den dringend gebotenen Ausbau um 120 Neustellen kann verzichtet werden.
IV. Bündelung und Konzentration von Aufgeben und Standorten
- Integration aller Grundbuchämter in die Amtsgerichte und Konzentration auf die Standorte der Amtsgerichte
- Durch die Integration der Grundbuchämter (derzeit 741 kommunale Grundbuchämter und
zusätzlichen 11 staatliche Grundbuchämter in Baden) in die 108 Amtsgerichte
kann auf über 600 Behörden verzichtet werden.
- Deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen
- Konzentration in der Fachgerichtsbarkeit
- Die Landesregierung wird. sich auf Bundesebene für eine Zusammenlegung der
Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte)
einsetzen.
- In einem ersten Schritt können im Land die räumlichen Voraussetzungen für
das Vorhaben durch eine Harmonisierung der Standorte geschaffen werden.
- Auflösung sämtlicher Außen- und Zweigstellen in der Justiz
- Zusammenführung der Außensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg und der Außensenate das Finanzgerichts in Stuttgart und Freiburg am Gerichtssitz in Karlsruhe.
- Eingliederung der Pforzheimer Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe am Gerichtssitz in Karlsruhe, Eingliederung der Außenstelle Villingen-Schwenningen des
Landgerichts Konstanz am Gerichtssitz in Konstanz.
- Auflösung der Außenstelle Neuenbürg des Amtsgerichts Pforzheim und der
Außenstelle Laupheim des Amtsgerichts Biberach. Dagegen keine Auflösung
kleinerer Amtsgerichte im Land, da der erzielbare geringe Einspareffekt in
keinem Verhältnis zum Verlust an Bürgernähe und an Effizienz stünde.
- Eingliederung der Zweigstellen der Staatsanwaltschaften in Lörrach, Pforzheim, Villingen-Schwenningen und Schwäbisch Hall in die Stammbehörden.
- Schließung kleinerer Außenstellen im Justizvollzug (Calw, Holzmarkt,
Waldkirch, Sandtorf, Rektor-Klaus-Straße in Schwäbisch Gmünd,
Tauberbischofsheim und Leonberg) im Zuge der Realisierung der geplanten
Neubauvorhaben in Offenburg und Rottweil.
V. Schaffung eines Rechtspflegeministeriums
- Übertragung der Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom
Sozialministerium auf das Justizministerium.
- Erzielung von Synergieeffekten durch einheitliche Justizverwaltung.
Zur Startseite
|
Zum Seitenanfang
|
Zurück zu Württ. Notarverein
|
Nächste Meldung