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Pressemitteilung der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg vom 30.04.2003:


Justizreform Baden-Württemberg

I. Ziele der Justizreform

  1. Beschränkung der Aufgabenwahrnehmung der Justiz auf zwingend in hoheitlicher staatlicher Trägerschaft zu leistende Kernaufgaben.


  2. Überall dort, wo dies in der Justiz möglich, sinnvoll und sachgerecht. ist, sollen Aufgaben privatisiert werden. Damit kann der Stellenhaushalt des Landes dauerhaft um bis zu 2.100 Stellen entlastet werden.


  3. Erhalt der Bürgernähe und Straffung der Justizorganisation durch eine Verringerung der Zahl von Behörden und eine Konzentration von Aufgaben, ohne die Präsenz in der Fläche aufzugeben.


II. Ausgangsbedingungen III. Privatisierung von Aufgaben

  1. Übergang zum freien Notariat im ganzen Land


  2. Übertragung der Handels- und Genossenschaftsregister in die Industrie- und Handelskammern


  3. Privatisierung der Bewährungshilfe


  4. Privatisierung des Gerichtsvollzieherdienstes


IV. Bündelung und Konzentration von Aufgeben und Standorten

  1. Integration aller Grundbuchämter in die Amtsgerichte und Konzentration auf die Standorte der Amtsgerichte


  2. Konzentration in der Fachgerichtsbarkeit




  3. Auflösung sämtlicher Außen- und Zweigstellen in der Justiz


V. Schaffung eines Rechtspflegeministeriums


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