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Die CDU/FDP-Koalition verständigt sich auf umfassende Justizreform und fasst dazu folgenden Beschluss:
1. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister wird auf die Industrie- und Handels- und Handwerkskammern übertragen. Die im Bundesrat bereits erfolgreiche Initiative wird gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag weiter verfolgt.
2. Die Regierung wird ein Pilotprojekt der Übertragung der Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungs- und Gerichtshilfe) durchführen mit dem Ziel einer generellen Übertragung auf privat-rechtlich organisierte Vereine.
3. Die Regierung strebt eine Bundesratsinitiative zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherdienstes an. Dazu sind bereits Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingerichtet.
4. Die Regierung unterstützt die Fusion der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs- und Sozialgerichte) im Bund. Außerdem streben wir die Überführung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit an.
5. Das Finanzgericht Baden-Württemberg wird bei der Zahl der Außenstellen um mindestens eine von zwei reduziert. Die Sitzfragen werden im Zusammenhang mit der Standortentscheidung für die eine zu bildende Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg getroffen.
6. Die Außenstellen Neuenbürg des Amtsgerichts Pforzheim und Laupheim des Amtsgerichts Biberach werden geschlossen.
7. Es werden alle 7 kleinen Außenstellen der Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg geschlossen, sobald die anstehenden Neubauvorhaben realisiert sind.
8. Im badischen Landesteil werden unverzüglich bis zu 25 neue hauptberufliche, freie Notariate zur Verbesserung der Dienstleistung geschaffen.
9. Ein genereller Übergang zum freien Notariat im badischen Landesteil oder ggf. in ganz Baden-Württemberg wird derzeit zurückgestellt, weil dies zu erheblichen Einnahmeausfällen im Landeshaushalt in Höhe von gegenwärtig wenigstens 30 Mio. Euro führen würde.
10. Zu einer badischen bzw. baden-württembergischen Notariatsreform ist die Koalition dann bereit, wenn sich keine nennenswerten Einnahmeausfälle mehr ergeben bzw. die Einnahmeausfälle so kompensiert werden, dass sie nicht mehr relevant sind.
11. Die Justiz muss die vorgesehene Stellenkürzung der Jahre 2004 bis 2008 in Höhe von 5 % der Stellen im gleichen Zeitraum nur zu insgesamt 2,5 % der Stellen erbringen.
12. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird vom Sozial- auf das Justizministerium zum frühest möglichen Zeitpunkt übertragen. Mit freundlichen Grüßen
Sierk Hamann
Pressesprecher Telefon (0711) 279-2113
Telefax (0711) 279-2106
www.justiz.baden-wuerttemberg.de
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