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CDU-Fraktionschef Oettinger sieht noch erheblichen Diskussionsbedarf - vor allem darüber, ob 108 Amtsgerichte nötig sind
Die CDU-Fraktion reagiert zurückhaltend auf die Reformvorschläge der Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP). "Viele offene Fragen" sieht Fraktionschef Günther Oettinger - dazu zähle auch die unverändert große Zahl der Amtsgerichte, wie er im Gespräch mit Thomas Durchdenwald sagt.
Die CDU-Fraktion hat mit der Ministerin vereinbart, dass die Justizreform mit der CDU-Fraktion am kommenden Dienstag beraten wird. Wir halten ihr Konzept für eine Diskussionsgrundlage, das eine Reihe von Fragen aufwirft. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, werden wir entscheiden.
Es gibt viele. Wer die Arbeit der Gerichtsvollzieher, die auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, privatisieren will, muss verfassungsrechtliche Probleme lösen. Für die Übertragung der Handelsregister an die Kammern, die wir begrüßen und schon vor Jahren vorgeschlagen haben, müssen Bundesgesetze geändert werden. Allerdings hatte das Landesjustizministerium mit seinen Bemühungen bisher noch keinen Erfolg. Letztendlich bearbeitet Frau Justizministerin Werwigk-Hertneck dieselben Baustellen, die schon ihr Vorgänger Ulrich Goll bearbeitet hat, wobei er manches nicht umsetzen konnte. Wir werden bei dieser Justizreform darauf aufbauen, wo das Verfassungsrecht und das Bundesrecht uns entsprechende Handlungsmöglichkeiten bieten.
Der Stellenwegfall ist positiv. Aber andererseits fallen ja auch Gebühreneinnahmen weg, etwa bei den Gerichtsvollziehern und den Notaren. Es stellt sich dann schon die Frage, wie viel Einnahmen mit der Privatisierung dem Land verloren gehen. Entscheidend ist doch, was unterm Strich für den Haushalt herauskommt. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gerichtsvollzieher, der seit 20 Jahren beim Land arbeitet, die Stelle aufgibt. Schon wegen der Pensionsansprüche wird er das nicht tun. Das Sparvolumen ist aus meiner Sicht noch völlig offen.
Wir fragen uns schon, warum die gesamte Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg von Strukturveränderungen ausgenommen worden ist. Wir hätten uns eine weiter gehende Bearbeitung der Gerichtsstruktur im Land durchaus vorstellen können.
Ja. Für uns stellt sich die Frage, ob bei dieser hohen Zahl der Amtsgerichte die Gerichtsbarkeit mittelfristig leistungsfähig bleiben kann. Außerdem sehen wir bei einer Reduzierung durchaus Möglichkeiten, die Kosten deutlich zu senken.
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