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Der württembergische Notarverein e.V. weist auf die Stärken des württembergischen Amtsnotariats für die Versorgung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg mit notariellen und gerichtlichen Dienstleistungen hin:
Die dezentrale Struktur und die einzigartige Aufgabenkombination als Urkundsnotariat und Gericht (Grundbuchamt und Nachlassgericht) bringt eine Bürgernähe, eine von den Instanzgerichten hoch geschätzte Qualität unserer gerichtlichen Entscheidungen und eine Fülle von Synergieeffekten, die nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger sowie vor allem die mittelständische Wirtschaft unseres Landes täglich wahrnehmen, sondern die sich auch zu Gunsten des Landeshaushalts spürbar und in einer schwer verzichtbaren Größenordnung niederschlägt.
Auch der Rechnungshof unseres Landes hatte diese Erkenntnisse in jüngster Vergangenheit mehrfach bestätigt und den Entscheidungsträgern unseres Landes die Stärkung unseres Amtsnotariats ausdrücklich anempfohlen. Pikanterweise stand diese Empfehlung am Ende einer langen - mehrere Jahre dauernden - Untersuchung, die ursprünglich mit der Zielsetzung begonnen wurde, wirtschaftliche und fiskalische Argumente für die Abschaffung des Amtsnotariats zu liefern.
Wir können die in der aktuellen Diskussion vorgetragene Einschätzung nicht teilen, wonach die von den Notariaten erwirtschafteten Einkünfte aufgrund ergangener und künftiger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefährdet wären und in absehbarer Zukunft wegbrechen würden, so dass das Notariat dann zum Zuschussbetrieb der Justiz würde:
Der EuGH hat lediglich für eine Reihe ganz spezifischer Beurkundungsgeschäfte festgestellt, dass Gebühren, die letztlich zur Staatskasse erhoben und dort wie Steuereinnahmen behandelt werden, nur in der Höhe des Geschäftsaufwandes zulässig sind. Dies betrifft aber nur einen schmalen Bereich der vielfältigen Urkundstätigkeiten und macht im württembergischen Amtsnotariat nur einen minimalen Bruchteil des Gesamtaufkommens aus. Diese EuGH-Rechtsprechung ist nicht erweiterungsfähig, der EuGH hat keine Kompetenz, die sonstigen nationalen Gebührenbestimmungen zu beurteilen ‑ an der Zulässigkeit der Gebühren nach nationalem Recht jedoch bestanden und bestehen keine Zweifel.
Der württembergische Notarverein e.V. hat sich aktiv an der ministeriellen Arbeitsgruppe beteiligt, die sich mit der Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung befasst hat.
Das Justizministerium hat daraus aktuell auch ein Ergebnis gefunden, mit welchem durch eine Reform des baden-württembergischen Landesjustizkostengesetzes die "Europafestigkeit" der nationalen Gebührenordnung, die Rechtmäßigkeit des Gebührenbezugsrechts und schließlich die Erträgnisse der Staatskasse aus dem notariellen Gebührengesamtaufkommen sichergestellt werden sollen.
Die vom Justizministerium in die aktuelle Diskussion eingeführten Zahlen, wonach die Ertragssicherheit der Notariate gefährdet sein könnte, sind für uns neu und in ihrer Kernaussage daher nicht recht nachvollziehbar.
Wir beamteten Notarinnen und Notare im württembergischen Amtsnotariat stehen nach wie vor voll und ganz hinter diesem unserem Amtsnotariat.
Eine Privatisierung des Amtsnotariats wäre zwar womöglich eine Angleichung an die bundesweit herrschende Notariatslandschaft und daher im Zuge der Harmonisierung und Globalisierung auf lange Sicht nicht aufzuhalten.
Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Aufrechterhaltung des Amtsnotariats und dessen Stärkung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wie auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg Vorzüge sichert, um die wir alle bundesweit beneidet werden.
Wir arbeiten bereits seit Jahren aktiv in den verschiedensten Kommissionen auf allen möglichen berufs- und landespolitischen Ebenen mit, um die Leistungsfähigkeit unseres Notariats zu stärken.
Wir haben in der Vergangenheit in gemeinsamer Arbeit mit der Justiz, Justizverwaltung und den politischen Leitungsebenen Vorschläge erarbeitet mit dem Ziel, den Berufsstand der Amtsnotare zu festigen. Wir haben dabei einen Erkenntnisstand erreicht, bei welchem gute Lösungen unmittelbar bevorstehen, mit deren Umsetzung teilweise sogar bereits begonnen wurde - Lösungen, die eine Reform im bestehenden System bedeuten, nicht hingegen dessen Abschaffung des Amtsnotariats.
Wir empfehlen daher, mit diesen in sachlicher Arbeit gefundenen und als richtig erkannten Lösungsansätzen in der bewährten Weise fortzufahren. Dies bedeutet für das württembergische Rechtsgebiet insbesondere die Verlagerung der Vormundschaftsgerichte auf die Amtsgerichte.
Wir warnen dringend davor, einen ganzen Berufsstand und die hervorragende Versorgung der Bevölkerung mit justiziellen Dienstleistungen leichtfertig zu opfern. Das Amtsnotariat ist noch nicht am Ende.
Sollte dennoch die politische Entscheidung fallen, das Amtsnotariat aufzugeben, erwarten und fordern wir, an der Ausgestaltung einer Übergangslösung umfassend beteiligt zu werden.
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