Zur Startseite | Zurück zu Württ. Notarverein | Vorherige Meldung | Nächste Meldung
Der Vorstand des Württ. Notarvereins e.V. hatte am 21.5.2003 im Justizministerium ein erstes informatives Gespräch über die aktuell diskutierte Justizreform, soweit sie unseren Berufsstand betrifft.
Zunächst ist der Hinweis des Justizministeriums festzuhalten, dass die Entscheidung der Fraktion der CDU für eine Überleitung des Amtsnotariats in ein freies Notariat noch nicht gefallen sei.
Der Vorstand hat gegenüber dem Justizministerium deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er derzeit kein Bedürfnis für eine Überleitung des Amtsnotariats in ein freies Notariat sieht.
Für den Fall der Entscheidung zugunsten einer Überleitung hat das Justizministerium seinerseits klargestellt,
dass die Überleitung zeitgleich im gesamten Land -in Baden wie in Württemberg- zu einem in den nächsten Jahren liegenden Stichtag geplant werde,
dass nur die Einführung des Nurnotariats bayerisch-pfälzischer Prägung mit Notarkasse in Frage kommen werde; unter Zugrundelegung der bayerischen Verhältnisse bedeute dies ca. 450 Notare im Hauptberuf in ganz Baden-Württemberg (Anmerkung: Diese Zahl ist nicht neu).
Vorstand und Justizministerium waren darüber einig, dass jedem Laufbahnangehörigen der Zugang zu dem Amt des Notars im Hauptberuf zu ermöglichen ist.
Der Vorstand hat zu keiner Zeit eine Zusage für eine Überleitung gemacht, sondern sich für die Stärkung des Amtsnotariats eingesetzt.
Der Vorstand wird mit größter Aufmerksamkeit unter Einbeziehung unserer Entscheidungsträger die weitere Entwicklung verfolgen und die Interessen unseres gesamten Berufsstands wahrnehmen.
Stuttgart, den 21.5.2003
Der Vorstand
Zur Startseite | Zum Seitenanfang | Zurück zu Württ. Notarverein | Vorherige Meldung | Nächste Meldung