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Ministerrat beschließt Strukturreform des Grundbuchwesens
Führung der Grundbuchämter wird künftig an elf Amtsgerichten konzentriert
„Wir gleichen die Struktur des Grundbuchwesens an die des übrigen Bundesgebietes an. Künftig werden auch in Baden-Württemberg die Grundbücher ausschließlich bei den Amtsgerichten geführt. Mit der Konzentration der Grundbuchführung an elf Standorten wird es gelingen, den gegenwärtigen Personaleinsatz im Grundbuchwesen von knapp 1.300 staatlichen und kommunalen Mitarbeitern auf 650 bis 750 staatliche Mitarbeiter zu reduzieren und hoch leistungsfähige Einheiten zu schaffen“, teilte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Dienstag (22.7.) in Stuttgart mit. Mit derzeit 673 Grundbuchämtern verfüge Baden-Württemberg über mehr Grundbuchämter als das gesamte übrige Bundesgebiet. „Diese kleinteilige Aufbauorganisation ist ineffizient, unwirtschaftlich und nicht mehr zeitgemäß“, erläuterte Goll den Handlungsbedarf für die vom Ministerrat am Vorabend beschlossene Strukturreform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg.
Konzentration auf elf Standorte - Keine Nachteile für die Bürger
Die Grundbuchführung obliege künftig den Amtsgerichten Tauberbischofsheim, Maulbronn, Achern, Emmendingen, Villingen-Schwenningen, Schwäbisch Gmünd, Heilbronn, Waiblingen, Böblingen, Sigmaringen und Ulm. „Aus strukturpolitischen Gründen fiel unsere Entscheidung vor allem zugunsten des ländlichen Raums aus“, erklärte der Minister. „Die Bürgerinnen und Bürger haben durch die Konzentration der Grundbuchführung auf wenige Standorte keine Nachteile zu befürchten“, bemerkte Goll. Wo die Grundbuchführung stattfinde, sei letztlich unerheblich, solange der Bürger dort, wo er wohne, bequem Einsicht in das Grundbuch nehmen könne. „Da der gesamte Grundbuchbestand digitalisiert wird, ist die Einsicht in das dann elektronische Grundbuch von jedem beliebigen Ort aus technisch problemlos möglich“, verdeutlichte Goll. Nach der Digitalisierung des gesamten Grundbuchbestandes des Landes werden 5,8 Millionen Grundbuchblätter in elektronischer Form zur Einsichtnahme und Erteilung von Auskünften zur Verfügung stehen. Zudem werden an den elf Standorten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Auskünfte auch aus den Grundakten auch ohne eine Fahrt zum Grundbuchamt zeitnah erteilt werden können.
Einsichtstellen bei allen Amtsgerichten, Notaren, Städten und Gemeinden
Um die Einsichtnahme praktisch zu gewährleisten, strebe das Justizministerium die Schaffung der bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen bei allen 108 Amtsgerichten und bei allen Kommunen, die dies wollten, an. Zudem sei vorgesehen, dass künftig auch alle freiberuflichen Notare Einsicht in Grundbücher gewähren und Grundbuchabschriften erteilen können. „Schon dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger nach der Strukturreform des Notariats bei mindestens 400 bis 500 Stellen im Land Auskünfte aus dem elektronisch geführten Grundbuch erhalten“, betonte Goll.
Nur wenige badische Gemeinden zu Investitionen bereit
Land und Kommunen würden jährlich - bedingt durch die bestehende ungünstige Struktur - mit Gesamtkosten in Höhe von derzeit knapp 100 Mio. € belastet, erklärte Goll weiter. Zudem führe die im badischen Rechtsgebiet historisch gewachsene Arbeitsteilung zwischen Land und Kommunen zu spürbaren Reibungsverlusten. Dies habe vor allem die aufgrund europarechtlicher Vorgaben notwendig gewordene Einführung des Elektronischen Grundbuchs gezeigt. Viele Städte und Gemeinden des Landes seien nicht mehr bereit, ihren Anteil an den aus strukturellen Gründen nicht unbedeutenden finanziellen Lasten zu tragen. „Investitionen in das Elektronische Grundbuch wurden und werden nur von verhältnismäßig wenigen Gemeinden getätigt. Ein Abschluss der für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wichtigen Digitalisierung von Grundbuchdaten ist im badischen Rechtsgebiet daher nicht in Sicht. Darüber hinaus ist die Sicherheit der bereits erfassten Daten nicht durchgehend gewährleistet, weil sie jedenfalls bislang nicht zentral bei der Grundbuchdatenzentrale, sondern lokal auf teilweise älteren Servern der Gemeinden gespeichert sind“, bedauerte Goll.
Investitionsanreize zur raschen Digitalisierung der Grundbücher
Damit die Erstdatenerfassung während des Übergangszeitraums bis 2018 im badischen Rechtsgebiet nicht vollständig zum Erliegen komme, seien Investitionsanreize für die Kommunen erforderlich und sinnvoll. Auf Vorschlag des Rechnungshofes und des Finanzausschusses habe sich auch der Landtag für die Gewährung entsprechender finanzieller Anreize ausgesprochen, teilte Goll mit. Investitionsbereiten Kommunen soll ein Betrag von 6,00 € für jedes Grundbuchheft gewährt werden, das von den Gemeinden in der Grundbuchdatenzentrale eingespeichert wurde. Da die rasche Digitalisierung des gesamten Grundbuchbestandes für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sei, soll dies allerdings nur für diejenigen Grundbücher gelten, die spätestens drei Jahre, nachdem das für die jeweilige Kommune zuständige grundbuchführende Amtsgericht seinen Betrieb aufgenommen habe, an die Grundbuchdatenzentrale übermittelt worden seien. „In den Genuss einer Entschädigung sollen auch diejenigen Kommunen kommen, die bereits in das Elektronische Grundbuch investiert und ihren Grundbuchbestand ganz oder teilweise digitalisiert haben“, ergänzte der Minister. Auch diese Kommunen hätten während der Übergangszeit weitere Investitionen zur Erneuerung ihrer Hard- und Software zu tätigen.
Beginn und Abschluss der Zusammenlegungsprozesses
Mit der Eingliederung von 673 Behörden einschließlich der sukzessiven Digitalisierung der Grundbücher der badischen kommunalen Grundbuchämter soll im Jahr 2011 begonnen werden. Zuvor werden die rechtlichen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Eingliederungsprozess wird zum 1. Januar 2018, dem Stichtag der Notariatsreform, abgeschlossen sein. Durch den Strukturwechsel werden sich die laufenden Kosten des Landes für das Grundbuchwesen von derzeit 63,3 Mio. € jährlich auf etwa 48,8 Mio. € vermindern.
Örtliche Zuständigkeit der elf grundbuchführenden Amtsgerichte:
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