Reform der Grundbuchämter in Umsetzungsphase übergegangen -Erstes Erfassungszentrum am Amtsgericht Stuttgart zur rascheren Digitalisierung der Grundbücher eröffnet - Weiterentwicklung der Grundbuchsoftware
Datum: 23.01.2009
Kurzbeschreibung: Goll: "Wenn die Pilotprojekte Erfolg haben, können sie die Lösung auch für Baden sein"
Ein technisches und organisatorisches Novum gibt es beim Amtsgericht Stuttgart. Dort wurde für eine rasche Digitalisierung der Grundbücher des Landes am Freitag (23. Januar) ein erstes großes Erfassungszentrum in Betrieb genommen. Künftig werden im Stuttgarter Amtsgericht regelmäßig Grundbücher der umliegenden Grundbuchämter angeliefert und in ein elektronisches Format überführt. Während die Umstellung der Grundbücher in den einzelnen Grundbuchämtern bislang durch kleine reisende Teams und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort erfolgte, setzt die baden-württembergische Justiz mit dem Pilotprojekt erstmals auf eine große Erfassungseinheit. 33 Bedienstete sind ausschließlich damit beschäftigt, den Inhalt von Papiergrundbüchern in den Datenbestand der Grundbuchdatenzentrale des Landes zu übertragen.
„Mit dem Erfassungszentrum wollen wir im Zuge der Reform der Grundbuchämter eine große Anzahl von Grundbüchern in kürzerer Zeit als bisher digitalisieren. Wenn uns das gelingt, kann das auch die Lösung für Baden sein“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP). Vor allem die Grundbuchämter unter der Regie badischer Kommunen bereiteten gegenwärtig noch Sorge, weil sie aus Kostengründen und früher fehlender Planungssicherheit überwiegend auf eine Digitalisierung ihrer Grundbücher verzichteten. „Papiergrundbücher sind allerdings nicht zukunftsfähig“, sagte der Minister. Im Zeitraum von 2012 bis 2018 würden alle derzeit bestehenden 668 Grundbuchämter des Landes an elf Standorten zentralisiert. Um dort von Beginn an effizient und komfortabel ausschließlich mit elektronischen Grundbüchern arbeiten zu können und den Eingliederungsprozess rasch abzuschließen, sei es erforderlich, Grundbuchbestände ganzer Behörden in kurzer Zeit zu digitalisieren. „Mit dem Erfassungszentrum haben wir den ersten großen Schritt in Richtung eines zukunftssicheren Grundbuchwesens in Baden-Württemberg getan“, so Goll.
Seit Einführung des Elektronischen Grundbuchs arbeiteten die Grundbuchämter des Landes mit Hochdruck daran, die für den Grundstücksverkehr so wichtigen Register zukunftstauglich digital zu speichern. Neben den laufenden Geschäften hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbuchämter bereits mehr als die Hälfte aller Grundbücher des Landes umgestellt. „Dies ist keine ganz einfach Aufgabe - gilt es doch, die seit über 100 Jahren geführten Grundbücher mit ihren vielen, zum Teil auch schon überholten Eintragungen zu entschlacken und nur die heute noch aktuellen Rechte und Belastungen zu übertragen,“ erläuterte Goll. Dazu seien rechtliches Verständnis und teilweise auch die Fähigkeit, die altdeutsche Sütterlinschrift zu lesen, erforderlich.
Zukunftssichere
Software bietet Chancen auch für badische Kommunen
Im Zuge der Grundbuchamtsreform soll auch der Betrieb der Software, die zur
Führung der elektronischen Grundbücher eingesetzt werde, auf eine
zukunftssichere und wirtschaftliche Basis gestellt werden, teilte Goll weiter
mit. Den erfolgreichen Verlauf einer in Kürze startenden Pilotphase am
Grundbuchamt Konstanz und dem Notariat Böblingen für die weiterentwickelte
Software vorausgesetzt, werden die künftigen Grundbuchämter von Beginn an die
Vorteile des zentralen Rechenzentrumsbetriebs nutzen können. Auch den Kommunen
des badischen Rechtsgebiets soll voraussichtlich ab 2010 die Möglichkeit
eröffnet werden, ihre Grundbuchämter an das Rechenzentrum anzuschließen.
Dadurch wäre ein reibungsloser Betrieb bis zur Übernahme der Grundbuchführung
durch das Land gewährleistet.
„Die bestehende dezentrale Struktur, die eine Installation und Betreuung von Hard- und Software unmittelbar an jedem Standort erforderlich macht, wollen wir durch den zentralen Betrieb in einem Rechenzentrum ersetzen. Aktualisierungen der Anwendung und Fehlerbehebungen fallen damit nur noch an einer Stelle an. ´Updates´ stehen dann allen Grundbuchämtern zeitgleich und einheitlich zur Verfügung“, erklärte der Minister. Der Zugriff selbst erfolge von allen Standorten über Netzverbindungen, die gegen unbefugte Zugriffe besonders geschützt sind. Auf diese Weise würden sowohl die Startaufwendungen bei der erstmaligen Installation des Programms als auch der Aufwand für die regelmäßige Pflege spürbar reduziert. „Das spart Zeit und Geld“, so Goll.